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Matthias L.
Aktiver Member


Anmeldungsdatum: 04.08.2008
Beiträge: 123
: 604
Wohnort: Schlierschied (im Hunsrück)

BeitragVerfasst am: 15.09.2008 08:07    Titel: Bildrechte Antworten mit Zitat

Moin zusammen,
ich sehe hier immer wieder Bilder aus Gebäuden (also innen in Gebäuden, z.B. shopping malls, Bahnhöfe, U-Bahn-Stationen, Kirchen, Caffees etc.), teilweise sogar mit (Einzel)Personen, auch Personenfotos (z.B. street, wo aber Personen einzeln erkennbar sind, also nicht nur Gruppen) etc.
Ich mache solche Fotos ja auch, trau mich aber nicht die im Web zu zeigen (obwohl, bei meiner roten U-Bahn-Rolltreppe hab ich da auch nicht dran gedacht).
Ich habe halt schon die wüstesten stories über Abmahnungen gelesen.
Wie handhabt Ihr das denn mit den Bildrechten ?
Fragt Ihr die Leute ob Ihr das gemachte Foto in einem Internetforum zeigen dürft ?
Oder die Inhaber z.B. einer shopping mall ? Den Küster einer Kirche ?
Die Panoramafreiheit (http://www.fotocommunity.de/info/Panoramafreiheit) gilt ja nur für Gebäude, die von außen von öffentlich zugänglichen Plätzen aus fotografiert werden, und selbst da gibt es teilweise schon Probleme Sad
Oder gibt es z.B. für Kirchen eine generelle Freigabe ? Weil die ja für jeden offen sind ?
Getriggert bin ich zu dieser Frage durch ein anderes Forum, in dem das mit den Bildrechten sehr restriktiv gehandhabt wird.
Wenn bei solchen Bildern der Einsteller nicht explizit bestätigt dass er die Rechte zur Veröffentlichung hat, dann wird das Bild durch die Mods entfernt.
_________________
Liebe Grüße aus dem Hunsrück, Matthias.
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Cano
Aktiver Member


Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 70
: 88
Wohnort: Deutschland

BeitragVerfasst am: 15.09.2008 09:20    Titel: Re: Bildrechte Antworten mit Zitat

Matthias L. hat Folgendes geschrieben:

Wie handhabt Ihr das denn mit den Bildrechten ?

Großzügig. Very Happy

Zitat:
Fragt Ihr die Leute ob Ihr das gemachte Foto in einem Internetforum zeigen dürft ?

Kommt schon mal vor.

Zitat:
Oder die Inhaber z.B. einer shopping mall ?

Nur, wenn sie mir gerade über den Weg laufen.

Zitat:
Den Küster einer Kirche ?

Wo find' ich den?
Und wenn ich ihn finde, verweist er mich möglicherweise an den Bischof, den Pfarrer oder an den Pfarrgemeinderat.

Zitat:
Oder gibt es z.B. für Kirchen eine generelle Freigabe ?

Nein. In einigen ist Fotografieren sogar ausdrücklich verboten.

Zitat:
Weil die ja für jeden offen sind ?

Nach meinen Erfahrungen sind die evangelischen Kirchen meistens zu. Very Happy

Gruß
Cano
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HeinBerg
Aktiver Member


Anmeldungsdatum: 13.11.2005
Beiträge: 170
: 991
Wohnort: Heinsberg

BeitragVerfasst am: 15.09.2008 09:26    Titel: Antworten mit Zitat

Matthias,
so lange du alles nur für dich machst, damit kein Geld verdienst und sicher stellst das 'Dritte' deine Fotos nicht verkaufen - kann dir keiner was

ich war in einem 'Mediemarkt', wir waren zu dritt und die 'Schwarzen' schnappten uns und bestanden auf löschen - ich konnte nicht löschen, aber nachher auch nichts zeigen

ich fragte schriftlich in einem Industriemuseum an und bekam die Genehmigung, ohne Stativ und Blitz
ich kam nicht zum fotografieren, weil Heerscharen von Fotografen die Gänge mit ihren Stativen zu stellten und natürlich auch blitzten = ohne Genehmigung

heißt für mich Matthias, tue das was du für dich verantworten kannst
und zeige Menschen so, wie du dich auch im WWW sehen möchtest
_________________
Grüße, Hein
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wegau
Aktiver Member


Anmeldungsdatum: 03.08.2008
Beiträge: 54
: 959
Wohnort: Dorsten

BeitragVerfasst am: 15.09.2008 09:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hein:

"und zeige Menschen so, wie du dich auch im WWW sehen möchtest"

Bravo!

Gruß Werner
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Lichtmaler
Aktiver Member


Anmeldungsdatum: 11.01.2008
Beiträge: 88
: 1109

BeitragVerfasst am: 15.09.2008 11:09    Titel: Antworten mit Zitat

HeinBerg hat Folgendes geschrieben:
Matthias,
so lange du alles nur für dich machst, damit kein Geld verdienst und sicher stellst das 'Dritte' deine Fotos nicht verkaufen - kann dir keiner was



So einfach ist das nun auch nicht - ich zitiere :

"Recht am eigenen Bild: Auf Fotos abgebildete Personen müssen, von einigen Ausnahmen abgesehen, ihr Einverständnis zur Veröffentlichung geben. Ausnahmen sind z. B. „Personen öffentlichen Interesses“. Je bekannter die Person, desto weniger schutzwürdig ist sie."

Gruß Thomas
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Willi B.
Member


Anmeldungsdatum: 17.11.2005
Beiträge: 28
: 530
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 15.09.2008 11:52    Titel: Antworten mit Zitat

hallo hein
wirklich bravo dein satz.
ich halte es so:
wer viel fragt bekommt auch viele antworten
und dann käm ich nicht mehr zum fotografieren.
von den leuten die ich frage,
bekomme ich selten eine negtrive antwort.
bei bettlern und musikanten mache ich mir die taschen voller kleingeld,
das hilft immer.

gruß Willi
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streulicht
Seiteninventar


Anmeldungsdatum: 13.12.2007
Beiträge: 217
: 1266

BeitragVerfasst am: 15.09.2008 18:31    Titel: Antworten mit Zitat

ist ja wirklich brechtigt, die Frage..bei Gebäuden etc. bin ich stur...und lass es drauf ankommen. Bei streets, die sehr persönlich werden, mache ich es wie Willi. Habe auch immer eine Model Release vertrag dabei ( kann man im Netz downloaden), für besondere Situationen.
Ernstes Thema, bei dem ich mich aber auch nicht völlig kirre machen lasse. Und Hein hatz es ganz gut gesagt..solange keine Ausstellungen oder Verkäufe anstehen..der Verbotslust unserer Zeit, auch mal nen Flunsch zeigen Very Happy
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hey joe
Frischling


Anmeldungsdatum: 26.10.2008
Beiträge: 5
: 46

BeitragVerfasst am: 28.10.2008 12:10    Titel: Antworten mit Zitat

Lichtmaler hat Folgendes geschrieben:

So einfach ist das nun auch nicht - ich zitiere :

"Recht am eigenen Bild: Auf Fotos abgebildete Personen müssen, von einigen Ausnahmen abgesehen, ihr Einverständnis zur Veröffentlichung geben. Ausnahmen sind z. B. „Personen öffentlichen Interesses“. Je bekannter die Person, desto weniger schutzwürdig ist sie."

Gruß Thomas


Gibt es dafür eine Quelle, wo man das nachlesen kann?

Wenn ich eine Szene im Fußballstadion fotografiere und habe 600 Zuschauer im Hintergrund, kann ich die doch nicht alle fragen?

Anderes Beispiel: Würde ich eine Szene in einem Kaufhaus einstellen unter der Überschrift "Menschen am Wühltisch", müsste ich die Menschen nicht fagen. Schreibe ich aber "Frau Meier beim Ramschen", dann muss ich Frau Meier selbstverständlich fragen.

(So habe ich es mal gelernt, ist aber schon 30 Jahre her und war in einem anderen Land... Smile )
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Matthias L.
Aktiver Member


Anmeldungsdatum: 04.08.2008
Beiträge: 123
: 604
Wohnort: Schlierschied (im Hunsrück)

BeitragVerfasst am: 28.10.2008 12:50    Titel: Antworten mit Zitat

Nach meinem Verständnis:
Die Frau Meier am Wühltisch musst Du nur dann fragen, wenn Frau Meier portraithaft abgebildet ist. Wenn man 12 Frauen am Wühltisch sieht, ist es egal, ob da auch die Frau Meier dabei ist, weil sie nicht explizit dargestellt wird, da ist der Titel egal.

Die 600 Leute im Fußballstadion musst Du auch nicht fragen, die sind Hintergrundkulisse. Wenn Du aber aus diesen 600 Leuten mit Tele eine kleine Gruppe von drei oder vier Leuten rausholst, dann ist das Foto quasi ein Portrait und Du müsstest die Leute fragen.

Generell gilt wohl, dass Personen gezeigt werden dürfen, wenn sie nicht hauptsächlicher Gegenstand des Fotos sind.

Problem bei den von Dir genannten Beispielen ist aber ein ganz anderes: Du bräuchtest eigentlich die Genehmigung des Hausherren, um die auf seinem Anwesen gemachten Bilder im Internet zu zeigen, das war auch eine Intention meines Eingangspostes, zu wissen, wie das andere machen Wink
In einem anderen Forum habe ich wüßte Stories gelesen, wo Leute z.B. auf einem Supermarktgelände mit z.T. heftiger Gewalt von den Hausscheriffs am Fotografieren gehindert wurden.

Was ich aber auch immer wieder lese ist, dass es wohl wesentlich einfacher ist mit einer Kompaktkamera irgendwo Fotos zu machen, als mit einer SLR. Eine SLR oder eine SLR-ähnliche Kamera weckt wohl bei vielen - wie Hein sagt - Schwarzen den Verdacht, dass es sich bei dem Fotografen um einen Profi handelt, der mit den Bildern Geld verdient. Dass auch immer mehr Amateure heute hochwertige Kameras haben, hat sich noch nicht überall rumgesprochen.
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Cano
Aktiver Member


Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 70
: 88
Wohnort: Deutschland

BeitragVerfasst am: 28.10.2008 12:58    Titel: Antworten mit Zitat

hey joe hat Folgendes geschrieben:

Gibt es dafür eine Quelle, wo man das nachlesen kann?

Ja, im Kunsturheberrechtsgesetz (§§ 22 u. 23).

Zitat:
Wenn ich eine Szene im Fußballstadion fotografiere und habe 600 Zuschauer im Hintergrund, kann ich die doch nicht alle fragen?

Mußt Du ja auch nicht. Die Zuschauer sind Beiwerk i.S.d. § 23.

Zitat:
Würde ich eine Szene in einem Kaufhaus einstellen unter der Überschrift "Menschen am Wühltisch", müsste ich die Menschen nicht fagen.

Sofern die Personen erkennar sind, mußt Du sie selbstverständlich fragen, ob sie mit einer Veröffentlichung einverstanden sind. Du mußt bereits den Inhaber oder Geschäftsführer des Warenhauses fragen, ob Du in seinen Räumlichkeiten überhaupt fotografieren darfst.
Zitat:

Schreibe ich aber "Frau Meier beim Ramschen", dann muss ich Frau Meier selbstverständlich fragen.

Entscheidendes Kriterium ist nicht die Namhaftmachung, sondern die Erkennbarkeit von Personen.
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Cano
Aktiver Member


Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 70
: 88
Wohnort: Deutschland

BeitragVerfasst am: 28.10.2008 13:13    Titel: Antworten mit Zitat

Matthias L. hat Folgendes geschrieben:
Wenn man 12 Frauen am Wühltisch sieht, ist es egal, ob da auch die Frau Meier dabei ist, weil sie nicht explizit dargestellt wird, ...

Das sagst Du so leicht dahin. Dummerweise ist Frau Meier aber eine Millionärsgattin, die sich im Bekanntenkreis damit brüstet, nur in den teuersten Läden zu kaufen. Wenn nun Frau Meier auf einem veröffentlichten Foto erkennbar an einem Wühltisch von Mäc-Geiz oder Tedi zu sehen ist, könnte die Sache recht unangenehm werden.
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Matthias L.
Aktiver Member


Anmeldungsdatum: 04.08.2008
Beiträge: 123
: 604
Wohnort: Schlierschied (im Hunsrück)

BeitragVerfasst am: 28.10.2008 13:21    Titel: Antworten mit Zitat

is n argument.
aber wenn ich den wühltisch thematisiere, ist frau meier - mit den andern 11 - doch nur beiwerk Wink
und wenn frau meier wasser predigt und wein säuft, kann sie doch nicht mich dafür verantwortlich machen Very Happy
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Cano
Aktiver Member


Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 70
: 88
Wohnort: Deutschland

BeitragVerfasst am: 28.10.2008 13:49    Titel: Antworten mit Zitat

Matthias L. hat Folgendes geschrieben:
aber wenn ich den wühltisch thematisiere, ist frau meier - mit den andern 11 - doch nur beiwerk Wink

Kommt auf die Art der Darstellung an.
Um den Wühltisch zu thematisieren, muß man keine erkennbaren Personen zeigen. Sind die Personen erkennbar, dann spricht einiges dafür, daß Du nicht den Wühltisch, sondern kaufwütige Personen am Wühltisch thematisiert hast.

Zitat:
und wenn frau meier wasser predigt und wein säuft, kann sie doch nicht mich dafür verantwortlich machen

Da wär' ich mir nicht so sicher. Es ist nicht verboten, Wasser zu predigen und Wein zu saufen. Grundsätzlich verboten ist es hingegen, Personenbildnisse ohne Einwilligung des Abgebildeten zu veröffentlichen.
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Matthias L.
Aktiver Member


Anmeldungsdatum: 04.08.2008
Beiträge: 123
: 604
Wohnort: Schlierschied (im Hunsrück)

BeitragVerfasst am: 28.10.2008 16:02    Titel: Antworten mit Zitat

Cano hat Folgendes geschrieben:

Da wär' ich mir nicht so sicher. Es ist nicht verboten, Wasser zu predigen und Wein zu saufen. Grundsätzlich verboten ist es hingegen, Personenbildnisse ohne Einwilligung des Abgebildeten zu veröffentlichen.

Du hast ja recht ... deshalb ja auch mein Very Happy oben Wink
_________________
Liebe Grüße aus dem Hunsrück, Matthias.
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hey joe
Frischling


Anmeldungsdatum: 26.10.2008
Beiträge: 5
: 46

BeitragVerfasst am: 28.10.2008 18:45    Titel: Antworten mit Zitat

Das würde ja bedeuten, dass fast jedes Bild in der Zeitung, auf dem eine Straßenszene dargestellt ist, illegal veröffentlicht wird....

Noch ein Beispiel: Als der Irak-Krieg anfing, habe ich an einigen Demos teilgenommen. Da gab es ein Bild in der Zeitung, auf dem ich deutlich zu erkennen war. (Was mich nicht stört, weil ich zu dem stehe, was ich tue.) Es hat mir aber einige Diskussionen in der Firma und ein paar Wochen Funkstille mit einem sehr pro-amerikanisch eingestellten Onkel eingebracht. Hätte ich da jetzt den Fotografen verklagen können?

Dann würden doch Zeitungen bald ohne Fotos erscheinen und "Bild" müsste sich einen anderen Titel suchen Very Happy ?
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Cano
Aktiver Member


Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 70
: 88
Wohnort: Deutschland

BeitragVerfasst am: 28.10.2008 19:56    Titel: Antworten mit Zitat

hey joe hat Folgendes geschrieben:
Da gab es ein Bild in der Zeitung, auf dem ich deutlich zu erkennen war. [...]Hätte ich da jetzt den Fotografen verklagen können?

Können schon, aber nicht mit Erfolg,
Ohne die nach § 22 KunstUrhG erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet oder zur Schau gestellt werden: Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;

Zitat:
Das würde ja bedeuten, dass fast jedes Bild in der Zeitung, auf dem eine Straßenszene dargestellt ist, illegal veröffentlicht wird....

Bei einem großen Teil der Fotos fehlt in der Tat die erforderliche Einwilligung. Es passert in der Regel jedoch nichts, weil die meisten Menschen vernünftiger sind als die Leute, die das KunstUrhG fabriziert haben. Im übrigen handelt es sich bei Verstößen gegen das Recht am eigenen Bild um ein Antragsdelikt. Wo kein Kläger, da kein Richter.
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streulicht
Seiteninventar


Anmeldungsdatum: 13.12.2007
Beiträge: 217
: 1266

BeitragVerfasst am: 28.10.2008 20:45    Titel: Antworten mit Zitat

bravo..nun kommt mal endlich ein wenig Lebenspraxis in die geschichte..die Ängstlichen laufen ja nur noch mit Modell Relese-Verträgen rum, woraufhin sie die Umherstehenden erst so richtig kirre machen. Solange man nichts herabsetzendes im Schilde führt, würde ich stets locker bleiben und esdarauf ankommen lassen. Wir Deutschen neigen dazu, der Regelungswut, mit vorauseilenden Gehordam, Vorschub zu leisten.. Razz Wink
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HeinBerg
Aktiver Member


Anmeldungsdatum: 13.11.2005
Beiträge: 170
: 991
Wohnort: Heinsberg

BeitragVerfasst am: 28.10.2008 20:59    Titel: Antworten mit Zitat

genau so André
ich habe nur festgestellt das am Kölner Dom kein Mensch aufmerksam wird wenn man seine Kamera ..................
am Roland in Bremen erregte ich schon Aufmerksamkeit als ich meine Fototasche öffnete
und hier in Heinsberg wird sofort gefragt, mutt dat sinn

guten Abend Deutschland
_________________
Grüße, Hein
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